Lieder (Texte) Bläsergruppe zum Lichterfest
Auswahl von Elternbriefen und Informationsschriften (u.a. zum Thema Schulweg) der Grundschule Am Wall, vom nds. Kultusministerium sowie von der Stadt Emden. Elternbriefe erhalten Sie zu den Einschulungsveranstaltungen sowie im Verlauf des Schuljahres per IServ (Mail) oder per Postmappe.
1. Elternbriefe der Grundschule Am Wall (Auszüge)
2. Informationsschriften u. a. vom Kultusministerium
2.1 Schulweg
Sofern es Ihnen möglich ist, verzichten Sie darauf, Ihr Kind mit dem Auto bis vor das Schultor zu fahren, denn je mehr Eltern ihre Kinder zur Schule fahren, desto mehr leidet die Verkehrssicherheit vor der Schule darunter und das Unfallrisiko erhöht sich. Schulbusse werden behindert, gefährliche Überhol- und Wendemanöver werden provoziert und zu Fuß laufende und auch aussteigende Kinder werden durch das Chaos gefährdet. Zudem verlieren die gebrachten Kinder die Möglichkeit, ihre Verkehrskompetenz aufzubauen: sie bauen kein Risikobewusstsein auf und verlieren die positiven Auswirkungen auf die kognitive Entwicklung, die Motorik, die Gesundheit, das Selbstbewusstsein und die soziale Entwicklung.
Wenn Sie dennoch zwingend das Auto nutzen müssen, beachten Sie:
Halten Sie sich an die allgemeinen Verkehrsregeln!
Das Parken in zweiter Reihe oder auf den Gehwegen führt zu Chaos und gefährdet alle anderen Verkehrsteilnehmer!
2.2 Informationen für den Schulalltag (Auswahl)
2.3 Ferientermine
3. Stadt Emden (Auswahl)
Informationsschreiben der Stadt Emden:
FAQ: Anmeldung der Schulanfänger*innen
Schulanfänger/innen, die im August 2025 eingeschult werden, müssen bereits in diesem Frühjahr 2024 bei den entsprechenden Grundschulen der Stadt Emden und der Gemeinde Hinte angemeldet werden. Der Grund für die frühe Anmeldung ist, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, bereits im Jahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen.
Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen für Erziehungsberechtigte zusammengestellt:
Welche Kinder müssen angemeldet werden?
Anmeldepflichtig sind alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden und ältere Kinder, die noch nicht eingeschult wurden.
Wie melde ich mein Kind an?
Die Schulanfänger*innen können in diesem Jahr wieder direkt in der Schule angemeldet werden. Sie erhalten die Anmeldeformulare nach wie vor per Post von der Schule. Fehlende Unterlagen können im Original bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 nachgereicht werden. Für Rückfragen bieten die Schulen auch telefonische Sprechzeiten an.
Welche Schule ist zuständig?
Zuständige Schule ist grundsätzlich die Schule, in deren Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung wohnen.
Kann mein Kind auch früher eingeschult werden?
Ja. Als Erziehungsberechtigte können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie Ihr Kind einschulen möchten, auch wenn es zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig ist. Ihr Kind sollte die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in seinem Sozialverhalten ausreichend entwickelt sein. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Kann mein schulpflichtiges Kind auch später eingeschult werden?
Wenn Sie möchten, dass ihr eigentlich schulpflichtiges Kind - das in der Zeit vom 1.07.2025 bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollendet - noch ein Jahr länger in den Kindergarten geht, müssen sie den Antrag dafür bis zum 1. Mai 2025 bei der zuständigen Schule stellen. Das Sprachfeststellungsverfahren findet gesondert statt.
Welche Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich?
Der schriftlichen Anmeldung muss die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes beigelegt werden.
Gibt es schon einen Termin für die Einschulung 2025?
Die Einschulung erfolgt am Samstag, den 16.08.2025. Nähere Einzelheiten zur Einschulung erhalten Sie rechtzeitig von der Schule.
In unserer Bekanntmachung finden Sie die Adressen und Einzugsgebiete der Schulen.